Bau auf einen guten Plan.
Hausbau planen in Deutschland – FertighausPlaner
Hausbau planen Schritt für Schritt: Fahrplan, Förderung, Kosten, Musterhäuser und Rechner für Deutschland – plus Einstieg für AT, CH, LU und LI.

Inhalt dieser Seite16 Abschnitte
Kurz gesagt
Wie plane ich einen Hausbau in Deutschland?
Planen Sie in einer festen Reihenfolge: erst Budget und Eigenkapital, dann Grundstück und Bebauungsplan, danach Bauweise und Planer, anschließend Förderanträge vor dem ersten verbindlichen Vertrag, zuletzt Bauantrag, Bauvertrag und Bauausführung. Zwei Zahlen sollten Sie früh kennen: Die Grunderwerbsteuer auf das Grundstück liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %, und die Baupreise für konventionell gefertigte Wohngebäude lagen im August 2026 um +5,5 % über dem Vorjahresmonat. FertighausPlaner führt Sie durch jede dieser Stationen – für Deutschland auf dieser Seite, für Österreich, die Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein auf eigenen Länderseiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Reihenfolge schlägt Tempo: Wer den Grundstückskauf vor der Finanzierungszusage unterschreibt oder den Bauvertrag vor dem Förderantrag, verliert Geld oder Förderung. Der Fahrplan unten ordnet die Schritte so, dass keine Entscheidung eine spätere blockiert.
- Länderrecht entscheidet mit: Bauordnung, Grunderwerbsteuer und Landesförderung sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Der Regelsatz nach Bundesgesetz beträgt 3,5 %; alle Länder außer Bayern haben einen höheren eigenen Satz festgelegt.
- Förderung kommt vor dem Vertrag: Die KfW-Kredite für klimafreundliche Neubauten setzen einen Antrag vor dem Vorhabensbeginn voraus. Programme und Höchstbeträge stehen in der Förder-Tabelle.
- Bauweise ist eine Planungsfrage, keine Preisfrage: Ob Sie massiv, in Holzrahmenbauweise oder mit vorgefertigten Elementen bauen, verändert vor allem Bauzeit, Abstimmungsaufwand und Vertragsform.
- Ein Sprachraum, fünf Rechtsordnungen: Wer im deutschsprachigen Raum baut, trifft je nach Standort auf deutsches, österreichisches, schweizerisches, luxemburgisches oder liechtensteinisches Recht. Unser Ländereinstieg zeigt, wo die Unterschiede liegen.
Hausbau im deutschsprachigen Raum – Land für Land richtig geplant
Ein Haus in München zu bauen folgt anderen Regeln als eines in Linz, Winterthur, Esch-sur-Alzette oder Schaan. Darum ist FertighausPlaner nach Ländern aufgebaut. Wählen Sie Ihr Land, und Sie erhalten einen eigenen Fahrplan mit den dort gültigen Begriffen, Behörden, Steuern und Förderwegen:
- Deutschland – diese Seite: Bauantrag beim Bauamt, KfW-Förderung und Landesprogramme, Grunderwerbsteuer je Bundesland.
- Haus bauen in Österreich – Baubewilligung mit Bauverhandlung, Wohnbauförderung der neun Bundesländer, Wohnkredit nach den Referenzwerten der Finanzmarktaufsicht.
- Haus bauen in der Schweiz – Baugesuch bei der Gemeinde, kantonale Unterschiede, Hypothek mit Tragbarkeitsrechnung und Eigenmitteln aus der Vorsorge.
- Haus bauen in Luxemburg – Baugenehmigung durch den Bürgermeister, staatliche Förderkette mit Prämie, Zinssubvention und Steuervorteilen.
- Haus bauen in Liechtenstein – Grundverkehr, Baubewilligung des Landes, zinsloses Wohnbauförderungsdarlehen.
Länder-Unterschiede auf einen Blick
Die folgende Übersicht ist eine eigene Zusammenstellung aus unserem Fakten-Register. Sie zeigt nur, an welchen Stellen sich die fünf Länder grundlegend unterscheiden; Details, Ausnahmen und regionale Sätze stehen auf den jeweiligen Länderseiten.
| Merkmal | Deutschland | Österreich | Schweiz | Luxemburg | Liechtenstein |
|---|---|---|---|---|---|
| Steuer oder Gebühr beim Grundstückserwerb | Grunderwerbsteuer je Bundesland, von 3,5 % bis 6,5 % | Grunderwerbsteuer 3,5 % plus Eintragungsgebühr | Handänderungssteuer je Kanton, etwa Bern 1,8 %, Zürich 0 % | Einregistrierungs- und Umschreibungsgebühren 7 % | Grundbuchgebühr 6 ‰ |
| Mehrwertsteuer-Normalsatz auf Bauleistungen | 19 % | 20 % | 8,1 % | 17 % (ermäßigt für Hauptwohnsitz) | 8,1 % |
| Wer genehmigt? | Untere Bauaufsichtsbehörde | Baubehörde der Gemeinde | Gemeinde nach kantonalem Recht | Bürgermeister der Gemeinde | Amt für Hochbau und Raumplanung |
| Förderlogik | Förderbank KfW plus Landesprogramme | Wohnbauförderung der Länder | Energieförderung über Gebäudeprogramm und Kantone | Staatliche Förderkette | Zinsloses Landesdarlehen |
| Währung | EUR | EUR | CHF | EUR | CHF |
Die Tabelle macht eine Planungsregel sichtbar: In Deutschland bestimmt das Bundesland die Steuer beim Grundstückskauf, in der Schweiz der Kanton; in Luxemburg prägt zusätzlich die staatliche Förderkette die Rechnung. Wer grenznah wohnt und zwischen zwei Ländern abwägt, findet im Ratgeber Bauen in der Grenzregion die Wege im Vergleich.
Was ist FertighausPlaner?
FertighausPlaner ist ein redaktioneller Ratgeber für Menschen, die im deutschsprachigen Raum ein Haus planen. Wir sind kein Hersteller, keine Bank und kein Makler: Wir verkaufen keine Häuser, vergeben keine Kredite und vermitteln keine Grundstücke. Wie wir Quellen auswählen, Werte prüfen und mit Ablaufdaten versehen, legen wir in unserer Methodik offen. Unser Name verbindet den Kontext vorgefertigter Bauweisen mit dem, was wir tatsächlich tun: Planung erklären.
Drei Grundsätze prägen jede Seite:
- Jede Zahl hat eine Quelle und ein Ablaufdatum. Steuersätze, Förderbeträge, Fristen und Statistiken stehen in einem Fakten-Register mit Primärquelle, Abrufdatum und Gültigkeitsdatum. Läuft ein Wert ab, wird die betroffene Seite geprüft, bevor sie weiter in Suchmaschinen erscheint.
- Jedes Land wird eigenständig geschrieben. Die Seiten für Österreich und die Schweiz sind keine umformulierten Kopien der deutschen Seiten, sondern folgen dem dortigen Recht und Sprachgebrauch.
- Keine erfundenen Vertrauenssignale. Sie finden bei uns keine ausgedachten Bewertungen, Testsiege oder Expertenzitate. Wo Belege fehlen, steht ein Hinweis statt einer Behauptung.
Wichtig für Ihre Erwartung: FertighausPlaner ist keine Planungssoftware. Sie können bei uns kein Haus zeichnen. Was wir anbieten, sind Rechner für konkrete Planungsfragen und Ratgeber zu Grundrissen. Wer hinter den Inhalten steht, erfahren Sie unter Über uns und auf der Seite der Redaktion.
Hausbau-Fahrplan Deutschland
Der folgende Fahrplan ordnet die Stationen eines Neubaus in Deutschland. Er gilt unabhängig davon, ob Sie massiv oder vorgefertigt bauen; nur die Dauer einzelner Abschnitte verschiebt sich.
Budget und Eigenkapital festlegen
Ermitteln Sie die tragbare Monatsrate aus Ihrem Haushaltsbudget und halten Sie fest, welches Eigenkapital tatsächlich verfügbar ist. Lassen Sie sich von einer Bank oder einem unabhängigen Vermittler eine erste Machbarkeit bestätigen.
Grundstück suchen und prüfen
Prüfen Sie Bebauungsplan, Erschließung, Baugrund, Altlasten und Zufahrt. Fehlt ein Bebauungsplan, muss sich das Haus im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen; im Außenbereich nach § 35 BauGB ist ein gewöhnliches Wohnhaus grundsätzlich unzulässig. Fragen Sie vor dem Kauf beim Bauamt nach.
Bauweise und Planungsweg wählen
Entscheiden Sie, ob Sie mit Architekt und Einzelgewerken, mit einem Anbieter vorgefertigter Häuser oder mit einem Bauträger bauen. Davon hängen Vertragsform, Gewährleistung und Zahlungsplan ab.
Förderung beantragen, bevor Sie Verträge unterschreiben
KfW-Kredite müssen vor dem Vorhabensbeginn beantragt werden; prüfen Sie bei Landesprogrammen, ob dieselbe Regel gilt. Unterschreiben Sie gebäudebezogene Liefer- oder Bauverträge bis dahin nur mit aufschiebender Bedingung.
Finanzierung abschließen
Vergleichen Sie Angebote mit identischer Zinsbindung, Tilgung und Bereitstellungszinsfreiheit. Stimmen Sie die Auszahlung auf den Zahlungsplan des Bauvertrags ab.
Bauantrag oder Genehmigungsfreistellung
Eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser erstellt die Bauvorlagen; eingereicht wird je nach Landesrecht bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde. Ob eine Genehmigungsfreistellung, ein vereinfachtes oder ein reguläres Verfahren gilt, hängt von Landesbauordnung und Bebauungsplan ab.
Bauvertrag prüfen und unterschreiben
Achten Sie auf Baubeschreibung, verbindliche Fertigstellungstermine, Zahlungsplan und Sicherheiten nach dem Verbraucherbauvertragsrecht.
Bauen, abnehmen, einziehen
Begleiten Sie die Bauphase mit unabhängigen Kontrollen, nehmen Sie das Haus förmlich ab und dokumentieren Sie Mängel schriftlich. Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Jede Station vertieft eine eigene Seite: Der Überblick Haus bauen in Deutschland erklärt die Phasen im Zusammenhang, der Ablauf eines Hausbaus Schritt für Schritt geht ins Detail, und die Grundstücksprüfung vor dem Kauf zeigt, welche Unterlagen Sie anfordern sollten. Ob jetzt der richtige Moment ist, beleuchtet die Seite Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Bauen?.
Fristen und Sicherheiten, die den Zeitplan bestimmen
Viele Verzögerungen entstehen nicht auf der Baustelle, sondern an Fristen, die Bauherrinnen und Bauherren nicht kennen. Diese Übersicht bündelt die Regeln, die für einen Neubau in Deutschland bundesweit gelten; landesrechtliche Bearbeitungsfristen der Bauämter stehen auf den Seiten der Bundesländer.
| Station | Regel | Quelle und Wert |
|---|---|---|
| Förderantrag | KfW-Antrag vor dem Vorhabensbeginn; was als Beginn zählt, steht direkt unter der Tabelle | Programmbedingungen der KfW |
| Bau-Turbo (§ 36a BauGB) | Verweigert die Gemeinde ihre Zustimmung zu einem Bau-Turbo-Vorhaben nicht innerhalb der Frist, gilt sie als erteilt; beteiligt die Gemeinde die Öffentlichkeit, verlängert sich die Frist | 3 Monate[gesetze-im-internet.de, 01.11.2026] |
| Erste Abschlagszahlung | Beim Verbraucherbauvertrag steht Ihnen eine Sicherheit für die rechtzeitige und mangelfreie Herstellung zu | 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung[gesetze-im-internet.de, 01.11.2026] |
| Abnahme | Ab der Abnahme läuft die Verjährung der Mängelansprüche beim Bauwerk | 5 Jahre[gesetze-im-internet.de, 01.11.2026] |
Was beim Klimafreundlichen Neubau als Vorhabensbeginn gilt, beschreibt die KfW so: Vorhabensbeginn ist der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für gebäudebezogene Maßnahmen (z. B. Ausheben der Baugrube, Gründungsarbeiten, Verlegen der Hausanschlüsse). Nicht als Vorhabensbeginn gelten Verträge für grundstücksbezogene Maßnahmen (z. B. Abriss, Flächenbereinigung, Bodenuntersuchungen, Altlastenbeseitigung, Kampfmittelräumung, Baustellenvorbereitung, Erschließung) sowie Planungs- und Beratungsleistungen. Vor Antragstellung zulässig sind Lieferungs- oder Leistungsverträge mit aufschiebender Bedingung; mit dem Bau darf erst nach Antragstellung begonnen werden[kfw.de, 01.11.2026]. Für einzelne Förderstufen und für den Kauf statt Bau nennt die KfW abweichende Details; maßgeblich ist jeweils die Programmseite der KfW. Die Programmbedingungen im Zusammenhang erläutert unsere Seite zu KfW 297/298.
Zur Sicherheit nach § 650m BGB sieht das Gesetz vor: Verlangt der Unternehmer es, wird sie durch Einbehalt von den Abschlagszahlungen geleistet; sie kann auch durch eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts oder Kreditversicherers gestellt werden. Prüfen Sie im Vertragsentwurf, welche Variante vorgesehen ist. Wie Sie die Gesamtdauer realistisch planen, zeigt die Seite Bauzeit beim Hausbau; Ihren eigenen Zeitplan können Sie mit dem Bauzeit-Planer erstellen.
Entscheidungsbaum: Welcher Weg zum eigenen Haus passt?
Bevor Sie Angebote einholen, lohnt eine ehrliche Antwort auf vier Fragen. Sie führt zu dem Planungsweg, der zu Ihrer Lage passt:
- Brauchen Sie das Haus innerhalb kurzer Zeit oder haben Sie bereits ein konkretes Objekt im Blick? Dann prüfen Sie zuerst, ob Kaufen statt Bauen günstiger und schneller ist. Die Gegenüberstellung Bauen oder kaufen zeigt, wann welcher Weg vorne liegt.
- Haben Sie bereits ein Grundstück? Wenn nein, beginnt Ihre Planung mit der Grundstückssuche. Wenn ja, prüfen Sie, ob ein Bauträgerangebot ausscheidet, denn Bauträger verkaufen Grundstück und Haus in der Regel nur zusammen.
- Wollen Sie jedes Detail selbst bestimmen? Dann ist die individuelle Planung mit Architekt und Einzelvergabe der passende Weg. Sie verlangt mehr Zeit und Koordination, gibt Ihnen aber volle Gestaltungsfreiheit.
- Ist Ihnen ein verbindlicher Fertigstellungstermin aus einer Hand wichtiger als freie Gewerkewahl? Dann kommen Anbieter vorgefertigter Häuser oder Generalunternehmer in Frage. Die Seite Bauweisen im Vergleich erklärt, was Holzfertigbau, Massivbau und Mischformen für Ablauf und Vertrag bedeuten.
Kosten-Überblick: Was das Budget bestimmt
Eine seriöse Baukostenzahl je Quadratmeter für ganz Deutschland gibt es nicht; die Spannweite zwischen Regionen, Ausstattung und Bauweise ist zu groß. Was sich belegen lässt, ist die Entwicklung: Das Statistische Bundesamt meldet für August 2026 einen Anstieg der Baupreise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude um +5,5 %[destatis.de, 30.10.2026] gegenüber dem Vorjahresmonat. Ältere Angebote sollten Sie deshalb vor der Finanzierungsanfrage neu bestätigen lassen.
Das Budget setzt sich aus fünf Blöcken zusammen:
| Kostenblock | Was dazugehört | Wo Sie gegensteuern |
|---|---|---|
| Grundstück | Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, gegebenenfalls Makler | Lage, Grundstücksgröße, Bundesland |
| Erschließung und Baugrund | Anschlüsse, Bodengutachten, Aushub, Gründung | Bodengutachten vor dem Kauf, Entscheidung Keller oder Bodenplatte |
| Haus | Bauleistung laut Baubeschreibung, Mehrwertsteuer von 19 % | Ausbaustufe, Eigenleistung, Grundrissgröße |
| Außenanlagen und Nebengebäude | Zufahrt, Terrasse, Garage oder Carport, Garten | Zeitlich strecken, später ausbauen |
| Finanzierung und Puffer | Bereitstellungszinsen, Bauzeitzinsen, Reserve für Unvorhergesehenes | Zinsbindung, Auszahlungsplan, Reserve fest einplanen |
Die Seite Was kostet ein Hausbau in Deutschland? zerlegt jeden Block in Einzelpositionen, und unter Hausbau-Budget nach Nettoeinkommen finden Sie Beispielrechnungen für typische Haushaltseinkommen.
Rechenweg: Wie stark das Bundesland die Kaufnebenkosten verschiebt
Die Grunderwerbsteuer fällt auf den Kaufpreis des Grundstücks an. Weil die Länder den Satz selbst bestimmen, lohnt ein Rechenweg mit den beiden Rändern der Spanne:
- Grunderwerbsteuer in Bayern = Kaufpreis des Grundstücks × 3,5 %
- Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen = Kaufpreis des Grundstücks × 6,5 %
- Mehrbelastung bei gleichem Kaufpreis = Kaufpreis × (6,5 % − 3,5 %)
Zwei Planungsfolgen ergeben sich daraus. Erstens sollten Sie die Grunderwerbsteuer aus dem Eigenkapital einplanen; ob Ihre Bank Kaufnebenkosten mitfinanziert, klären Sie im Finanzierungsgespräch. Zweitens ist die Bemessungsgrundlage nicht automatisch nur der Grundstückspreis: Besteht zwischen Grundstückskaufvertrag und Hausbauvertrag ein rechtlicher oder objektiv sachlicher Zusammenhang, kann das Finanzamt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs von einem einheitlichen Erwerbsgegenstand ausgehen – dann fällt die Steuer auch auf die Bauleistung an. Ob das zutrifft, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall; lassen Sie die Vertragsgestaltung vor der Unterschrift steuerlich prüfen. Welche Sätze in jedem Bundesland gelten, erklärt die Seite Grunderwerbsteuer beim Hausbau. Ihre eigene Gesamtrechnung erstellen Sie mit dem Hausbau-Budget-Rechner.
Förderung und Finanzierung
Der Bund fördert den Neubau selbst genutzter Häuser vor allem über zinsgünstige Kredite der KfW. Die Bundesländer ergänzen das mit eigenen Darlehen und Zuschüssen. Die folgende Tabelle zeigt drei KfW-Programme für den Neubau von Wohngebäuden mit ihren Höchstbeträgen laut Register; daneben bietet die KfW weitere Programme an:
| Programm | Für wen | Höchstbetrag laut KfW | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| KfW 297/298 Klimafreundlicher Neubau | Alle Bauherren, ohne Einkommensgrenze | 100.000 € je Wohneinheit (Stufe Klimafreundliches Wohngebäude) | Höhere Beträge mit Nachhaltigkeitssiegel |
| KfW 300 Wohneigentum für Familien | Haushalte mit minderjährigem Kind, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter der Grenze liegt (bei einem Kind 90.000 €) | 170.000 € bei ein bis zwei Kindern (Stufe Klimafreundliches Wohngebäude) | Rahmen wächst mit der Kinderzahl; Kombination mit KfW 297/298 siehe unter der Tabelle |
| KfW 296 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment | Kostenbewusste, flächeneffiziente Neubauten | 100.000 € je Wohneinheit | Anforderung: mindestens Effizienzhaus-Stufe 55; Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus und projektspezifischer Grenzwert für die Lebenszykluskosten einzuhalten |
Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (KfW 297/298)
- Höhe
- Zinsverbilligter Kredit je Wohneinheit
- Bedingungen
- Energetischer Standard und Lebenszyklusanforderungen
- Antrag vor Vorhabensbeginn über die Hausbank
Wohneigentum für Familien (KfW 300)
- Höhe
- Zinsverbilligter Kredit, Höhe nach Kinderzahl
- Bedingungen
- Minderjähriges Kind im Haushalt
- Einkommensgrenze
- Selbstnutzung, weitere Voraussetzungen laut KfW
- Antrag vor Vorhabensbeginn
Zur Kombination der beiden Programme hält das KfW-Merkblatt fest: Für dieselbe geförderte Wohnimmobilie ist die gleichzeitige Inanspruchnahme von KfW 300 und Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298, 299, 498, 499) oder BEG (KfW 261, 461) nicht möglich; nach Verzicht frühestens sechs Monate später neuer Antrag[kfw.de, 31.10.2026]. Welche Programme sich kombinieren lassen, berechnet der Förder-Kombinator. Die Säulenseite Förderung beim Hausbau ordnet alle Programme, und die Einzelseiten zu KfW 297/298, KfW 300 für Familien und KfW 296 im Niedrigpreissegment nennen Bedingungen, Kumulierungsregeln und den Antragsweg. Die Programme der Länder stehen gesammelt unter Landesförderung für Bauherren.
Für die Finanzierung gilt: Förderkredite ersetzen das Bankdarlehen nicht, sie ergänzen es. Wie viel Eigenkapital Banken erwarten und wie Sie es berechnen, steht unter Eigenkapital für den Hausbau; den Überblick über Darlehen, Zinsbindung und Tilgung bietet die Säule Hausbau finanzieren.
Bundesländer: Wo das Landesrecht mitentscheidet
Bauordnung, Abstandsflächen, Genehmigungsfreistellung, Grunderwerbsteuer und Landesförderung unterscheiden sich von Land zu Land. Die Länderseiten bündeln diese Regeln je Bundesland. Besonders häufig gesucht werden Haus bauen in Bayern, Haus bauen in Nordrhein-Westfalen, Haus bauen in Baden-Württemberg, Haus bauen in Niedersachsen, Haus bauen in Hessen und Haus bauen in Sachsen. Alle Länder finden Sie in der Übersicht Hausbau nach Bundesland.
Musterhäuser: Sehen, bevor Sie unterschreiben
Ein Musterhaus ersetzt keine Baubeschreibung, aber es zeigt Raumhöhen, Proportionen, Materialien und Ausstattungsstufen in echter Größe. Wer mehrere Häuser an einem Tag vergleichen will, besucht einen Musterhauspark. Unsere Seite Musterhäuser und Musterhausparks in Deutschland listet Parks mit geprüfter Adresse; einzelne Parks wie Köln (Frechen), Poing bei München oder Fellbach bei Stuttgart haben eigene Seiten.
Drei Wege, den Besuch vorzubereiten:
- Mit der Checkliste für den Musterhausbesuch notieren Sie vor Ort dieselben Punkte bei jedem Anbieter.
- Mit der Musterhaus-Route planen Sie mehrere Parks auf einer Tour.
- Wer nicht reisen kann, beginnt mit virtuellen Musterhaus-Rundgängen; zu den bundesweiten Aktionstagen informiert die Seite Tag der Musterhäuser.
Rechner für Ihre Planung
Die Rechner von FertighausPlaner beantworten jeweils eine konkrete Frage. Sie ersetzen keine Bankberatung und keine Planung durch Fachleute, liefern aber eine belastbare Grundlage für das erste Gespräch:
- Hausbau-Budget-Rechner: Aus Einkommen, Ausgaben und Eigenkapital ergibt sich ein realistischer Gesamtrahmen.
- Förder-Kombinator: Welche KfW- und Landesprogramme zu Ihrem Haushalt passen.
- Bauzeit-Planer: Zeitplan vom Grundstückskauf bis zum Einzug.
- Wohnflächen-Bedarfsrechner: Wie viel Fläche Ihr Haushalt heute braucht und wie sich der Bedarf mit Kindern oder im Alter verschiebt.
- Einliegerwohnung-Rechner: Ob sich eine zweite Wohneinheit für Miete oder Familie trägt.
Ein Grundriss-Zeichenprogramm bieten wir bewusst nicht an. Wer Raumprogramme vergleichen möchte, findet in den Ratgebern zu Grundrissen für den Hausbau Beispiele und Planungsregeln für Bungalow, Doppelhaus, Familien mit mehreren Kindern oder das Schlafzimmer im Erdgeschoss.
Wer zwischen zwei Ländern oder Bundesländern schwankt, vergleicht die Abgaben auf den Grundstückskauf und den Steuersatz auf die Bauleistung nebeneinander im Länder-Kostenvergleich – ohne Wechselkursumrechnung und nur mit geprüften Werten.
Alle Rechner nach Land und Planungsphase, mit Methodik und Grenzen, finden Sie in der Rechner-Übersicht.
Lebensphasen: Bauen für Ihre Situation
Ein Paar, das zum ersten Mal baut, plant anders als drei Generationen unter einem Dach oder ein Ehepaar, das im Ruhestand neu anfängt. Unsere Ratgeber nach Lebensphase gehen von der Situation aus, nicht vom Haustyp:
- Das erste Eigenheim – Budget, Förderung für Familien und typische Anfängerfehler.
- Mehrgenerationenhaus planen – getrennte Einheiten, Eigentumsform und Finanzierung.
- Bauen im Alter und barrierefrei bauen – Kreditlaufzeit, Grundriss ohne Stufen, Nachrüstbarkeit.
- Unverheiratet bauen und Bauen als Patchwork-Familie – Grundbuch, Absicherung und Erbfolge.
Recht: Was vor und während des Baus gilt
Baurecht ist in Deutschland zweigeteilt: Das Bauplanungsrecht des Bundes regelt, ob und was auf einem Grundstück gebaut werden darf, das Bauordnungsrecht der Länder regelt, wie gebaut wird. Für Bauherren sind vor allem diese Themen relevant:
- Baugenehmigung beantragen – Verfahrensarten, Unterlagen und Bearbeitungszeiten.
- Abstandsflächen – warum der Abstand zur Nachbargrenze den Grundriss mitbestimmt.
- Bau-Turbo im Baugesetzbuch – was die befristete Sonderregel für zusätzlichen Wohnraum bedeutet.
- Gebäudetyp E – einfacher bauen durch Abweichen von nicht sicherheitsrelevanten Standards.
- Gewährleistung beim Hausbau – Abnahme, Mängelrechte und Fristen.
Alle Rechtsthemen sind in der Säule Baurecht für Bauherren gebündelt. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Marktlage: Was die Statistik über den Hausbau sagt
Wer plant, will wissen, ob andere es gerade auch tun. Drei Kennzahlen aus dem Register geben einen nüchternen Eindruck:
- Baugenehmigungen: Für Wohnungen in Einfamilienhäusern meldet das Statistische Bundesamt für Januar bis August 2026 eine Veränderung von +7,8 %[destatis.de, 30.10.2026] gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
- Baupreise: Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude lagen im August 2026 um +5,5 % über dem Vorjahresmonat.
- Wunsch nach Eigentum: In der Wohntraumstudie 2026 des Baufinanzierungsvermittlers Interhyp, also der Befragung eines Unternehmens, gaben 68 %[interhyp.de, 30.10.2026] der befragten Mieterinnen und Mieter an, sich Wohneigentum zu wünschen.
Unsere eigenen Datensammlungen – etwa ein länderübergreifender Kostenvergleich und ein Atlas der Musterhausparks im deutschsprachigen Raum – befinden sich in redaktioneller Prüfung und erscheinen erst, wenn jede Zahl gegen ihre Primärquelle geprüft ist.
Checkliste: Bevor Sie den ersten Vertrag unterschreiben
Hausbau planen – Prüfpunkte vor dem ersten Vertrag
Eine ausführliche Fassung mit Erklärungen zu jedem Punkt bietet die Hausbau-Checkliste; die häufigsten Stolperstellen beschreibt die Seite Fehler beim Hausbau vermeiden. Antworten auf Einzelfragen sammelt die Seite Häufige Fragen zum Hausbau.
Nächster Schritt
Sie kennen jetzt die Reihenfolge, die wichtigsten Fristen und die Stellen, an denen Bundesland, Förderprogramm und Vertrag über Ihr Budget entscheiden. Der Hausbau-Check ordnet Ihr eigenes Vorhaben in wenigen Fragen ein – Region, Zeitplan, Budget und Förderbedarf – und gibt Ihnen eine Grundlage für das erste Gespräch mit Bank und Planer. Bauen Sie nicht in Deutschland, wechseln Sie zum Hub für Österreich, die Schweiz, Luxemburg oder Liechtenstein.
Häufige Fragen
Womit fange ich an, wenn ich einen Hausbau planen will?
Ist FertighausPlaner ein Hersteller oder ein Makler?
Gibt es bei FertighausPlaner eine Software, mit der ich mein Haus selbst zeichnen kann?
Muss ich die KfW-Förderung beantragen, bevor ich den Bauvertrag unterschreibe?
Warum unterscheiden sich die Kaufnebenkosten je nach Bundesland?
Ich baue in Österreich oder in der Schweiz. Gilt dieser Fahrplan auch für mich?
Quellen
- § 11 GrEStG – Steuersatz, Abrundung (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Bayerisches Landesamt für Steuern – Häufig gestellte Fragen zur Grunderwerbsteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- GV. NRW. 2014 S. 954 – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer vom 18.12.2014 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- § 12 UStG – Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- KfW – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298), Abschnitt Antragstellung und FAQ (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- KfW – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- KfW – Wohneigentum für Familien – Neubau (300) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- KfW – Merkblatt Kredit Nr. 300 Wohneigentum für Familien – Neubau (Stand 12/2025, Bestellnummer 600 000 5060) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Destatis Pressemitteilung Nr. 370 vom 16.10.2026 – Baugenehmigungen für Wohnungen im August 2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Destatis Pressemitteilung Nr. 360 vom 09.10.2026 – Baupreise für Wohngebäude im August 2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Interhyp-Wohntraumstudie 2026, Pressemitteilung vom 21.10.2026 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- § 36a BauGB – Zustimmung der Gemeinde (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 634a – Verjährung der Mängelansprüche (gesetze-im-internet.de) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 650m – Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs (gesetze-im-internet.de) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- BMF – Grunderwerbsteuer: Steuersatz (Letzte Aktualisierung 1. Jänner 2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- USP – Unternehmensserviceportal (BMF): Steuersätze und Steuerbefreiungen der Umsatzsteuer (Stand 01.07.2026) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- Steuerverwaltung Kanton Bern – Handänderungssteuer (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Kanton Zürich – Medienmitteilung 12.12.2003: Regierungsrat setzt die Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005 in Kraft (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 01.11.2026
- ESTV – MWST-Steuersätze (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- AED – Portail de la fiscalité indirecte: FAQ Enregistrement (mise à jour 28.05.2025) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- AED – TVA Logement (Stand 23.07.2024) (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 30.10.2026
- Grundbuch- und Handelsregistergebührenverordnung (GbHr-GebV), LGBl. 2003 Nr. 67, konsolidierte Fassung (Änderungen bis LGBl. 2024 Nr. 256), Anhang 1 Bst. B (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
- gesetze.li – Gesetz vom 22.10.2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG), LGBl. 2009 Nr. 330, LR 641.20, Art. 25 (externer Link, öffnet in neuem Fenster) – abgerufen am 31.10.2026
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